Unsere Kandidaten für die Kommunalwahl am 13. September 2020

Maria Elsbroek Hummel
Wahlbezirk 1
Altes Gasthaus Schröer
Friedrich Schönhoff
Wahlbezirk 2
Gaststätte Rieskamp-Goedeking
Jürgen Schulte
Wahlbezirk 3
Bauhof
Oliver Ising
Wahlbezirk 4
VHS-Gebäude
Armin Kirsch
Wahlbezirk 5
Vereinsheim Westfalia
Wilhelm Miete
Wahlbezirk 6
Dreifachsporthalle
Sarioscha Butzke
Wahlbezirk 7
Dreifachsporthalle
Marion Hollenberg
Wahlbezirk 8
Velpe

Bernd Fischer
Wahlbezirk 9
Velpe

Jens Hoferichter
Wahlbezirk 10
Gaststätte Sewester

Brigitte Kirsch
Wahlbezirk 11
Obermettener Vereinsheim
Friedhelm Witte
Wahlbezirk 12
Roseninsel
Sigfried Brinkmann
Wahlbezirk 13
Gaststätte Schoppmeyer (13.1) und
Bauhof (13.2)

Die Reserveliste

  1. Jürgen Schulte
  2. Sarioscha Butzke
  3. Bernd Fischer
  4. Armin Kirsch
  5. Jens Hoferichter
  6. Maria Elsbroek Hummel
  7. Friedhelm Witte
  8. Friedrich Schönhoff
  9. Brigitte Kirsch
  10. Marion Hollenberg
  11. Oliver Ising
  12. Siegfried Brinkmann
  13. Wilhelm Miete

Die Tecklenburger Nordbahn – Zum Gutachten

Kritik der Untersuchung des Planungsbüros Spiekermann (im Auftrag des Zweck- verbandes SPNV Münsterland) zur Reaktivierung der Tecklenburger Nordbahn

Inhalt:           Fahrgastpotential                                                                Seite    1

                      Berufs- und Ausbildungspendler                                                2

                        Umsteiger aus Bus und Auto auf die TN                                  3

                        Beförderungszeiten                                                                       4

                        Reduzierung PKW-km/Verringerung von Emissionen

                        und Kosten/Nutzen-Kosten-Indikator                                          5

                        Zusammenfassung                                                                        6

Um annähernd realistische Potentiale der TN einschätzen zu können, ist die sachliche und differenzierte Betrachtung von Hintergründen und Fakten erforderlich.

Fahrgastpotential

Im Untersuchungsbericht des Planungsbüros Spieckermann (im folgenden: SpU) zur Reaktivierung der Tecklenburger Nordbahn werden dort die Gesamt-Einwohnerzahlen der Gemeinden Recke, Mettingen, Westerkappeln und Lotte zugrunde gelegt. 

            Recke                                               12.306

            Mettingen                                        12.226

            Westerkappeln                               11.289

            Lotte                                                 13.456

            also insgesamt                                49.277 Einwohner  (im Jahr 2018)

Wegen der erheblichen Entfernung verschiedener Ortsteile Westerkappelns stellt die TN für deren Bewohner objektiv betrachtet nur für wenige Berufs- und Ausbildungsauspendler  zur Erreichung ihrer Ziele überhaupt eine Option dar (was auch für mehrere Ortsteile von Lotte und Recke gilt). Zu berücksichtigen ist nämlich, dass eine Anreise aus diesen Ortsteilen zu den jeweiligen Bahnhöfen, Umstieg in die Bahn und häufig ein weiterer Umstieg in OS Stadtbusse für viele Pendler erheblich umständlicher als mit dem PKW wäre. Deutlich weniger Haltestellen der TN als z.B. bei der heutigen Buslinie S10 sowie unterschiedlichste Ziele in Randbereichen und verschiedenen Stadtteilen Osnabrücks würden die Fahrt mit der TN insbesondere zeit- und kostenaufwendiger gestalten.

Nachfolgend werden nur die von der Bahn tangierten Ortsteile angegeben, deren Einwohnerzahlen aus 04/2018 stammen. Nur diese können überhaupt zu einer Potentialanalyse herangezogen werden.

            Lotte/Büren                                                  4.567 

            Lotte/Wersen                                                3.447

                                                                                                                                              2

            Westerkappeln Ortskern                           5.730

            Mettingen incl. Schlickelde                    12.204

            Recke Ortslage                                            6.592 

            Recke-Espel                                                 1.109

            in der Summe                                               33.649            Einwohner,

also ein Minus von 15.628 gegenüber der in der SpU als Fahrgastpotential genannten Zahl 49.277, welche folglich einen falschen Einfluss auf den Nutzen-Kosten-Indikator hat.

Zu weiteren Verdeutlichung der Westerkappelner Gegebenheiten:

In der Untersuchung wird argumentiert, dass der Ortsmittelpunkt von Westerkappeln auf

der Südseite der TN-Bahn liegt. Die Südseite besteht hauptsächlich aus den Bauerschaften/Ortsteilen Handarpe, Hambüren und Lada und bilden zusammen mit der

Siedlung Ortfeld den Ortsteil Velpe mit Gewerbegebiet. Sie  liegen näher an der Busverbindung Richtung Osnabrück bzw. Ibbenbüren und an der A30, Richtung Hannover und Amsterdam.

Im Industriegebiet Velpe sind eine Vielzahl an Firmen angesiedelt, deren Mitarbeiter keinen Vorteil durch die Tecklenburger Nordbahn hätten!

Berufs- und Ausbildungspendler

Gemäß Pendler-Atlas der Bundesagentur für Arbeit aus 2015 gibt es an der Linie Recke-Mettingen-Westerkappeln-Lotte-Osnabrück 12.465 Beschäftigte, und zwar in beide Richtungen. Bei gemäß SpU/S. 31 erwarteten 5.730 Fahrgästen pro Tag müsste folglich eine erhebliche Zahl der Beschäftigten die Nordbahn benutzen, damit der für eine Finanzierung der TN erforderliche Indikator in der entsprechenden Größenordnung überhaupt erreicht werden kann. Es bleibt nur der Schluss, dass die prognostizierten Fahrgastzahlen der TN unrealistisch überhöht sind .

Laut SpU/Seiten 4/5 sind die Berufs- und Ausbildungsauspendler

            aus Lotte im wesentlichen auf Osnabrück und Westerkappeln ausgerichtet,

            aus Westerkappeln auf Osnabrück und Lotte,

            aus Mettingen auf Ibbenbüren und Osnabrück,

            aus Recke auf Ibbenbüren.

Diese Fakten relativieren bzw. reduzieren das Fahrgastpotenzial des Auspendler insbesondere aus Recke und Mettingen ganz erheblich.

Die folgenden Auspendler-Zahlen (Landesdatenbank, NRW) in Richtung

Mettingen/Osnabrück aus 2015 belegen diese These.

                                                                                                                                                  Recke:                              425  Auspendler nach Osnabrück und 457 nach Mettingen

Mettingen:                              637  nach Osnabrück

                                                                                                                                              3

Westerkappeln:                  1.498  nach Osnabrück und 404 nach Lotte

Lotte:                                     3.122  nach Osnabrück

In der Summe :                   5.682  nach Osnabrück

Zu berücksichtigen ist, dass sich diese Auspendlerzahlen gerade aus den Gemeinden mit  hoher Osnabrück-Orientierung (Westerkappeln und Lotte) auf deren Gesamteinwohnerzahlen beziehen. Zusammen genommen leben jedoch rund 11.000 

Einwohner beider Gemeinden in bahnfernen Ortsteilen, die das Fahrgastpotential der TN wiederum deutlich reduzieren.

Auch wegen der oben erläuterten persönlichen Zielorientierung der meisten Pendler, die aus Westerkappeln und Lotte heraus fächerförmig in alle Bereiche Osnabrücks hinein fahren, verdeutlichen gerade diese Zahlen, dass 5.600 bis 5700 Fahrgäste der TN 

unrealistisch sind. Denn sicher nur für einen Teil dieser Menschen wäre der Streckenverlauf der TN ein annehmbarer Vorteil.

Umsteiger aus Bus und Auto auf die TN

Folgende Wechsel werden lt. SpU/Seite 31 erwartet:

vom    Öffentl. Personennahverkehr(ÖPNV)      auf TN            2.190 Personen

            Motorisierten Individualverkehr(MIV)                               2.600

durch Strukturerweiterung                                                               940

gesamt                                                                                              5.730

Heute befördern die Buslinien R11 täglich über 2.000 und S10 ca.1.250 Fahrgäste. Eine R10 wird gemäß Spiekermann-Planung künftig im 60 Minuten-Takt als Bahnzubringer bis Büren und dann verwandelt als R11 bis Osnabrück-Hbf eingesetzt. Der gegenwärtige S10 (Schnellbus) würde ganz entfallen, und damit allein von Westerkappeln bis OS-Hbf 22 Haltestellen, während die Tecklenburger Nordbahn auf ihrer gesamten Strecke von Recke bis OS-Hbf lediglich 8 Bahnhöfe bedient.

Zum Beispiel entfällt die Haltestelle Gartenkamp, die auch von Arbeitnehmern im Gartenkamp genutzt wird.  

Aktuell nutzen nur 4 – 10 % der Pendler die Möglichkeiten des ÖPNV 4 % aus Recke und Mettingen, 10 % entsprechen täglichen 1250 Bus-Fahrgästen (S10). Dagegen fahren

64 % mit Kraftfahrzeugen. Würde die Linie S10 eingestellt, muss sogar davon ausgegangen werden, dass Pendler von der Nutzung des Busses auf das Auto umsteigen, weil die Wege zu den jeweiligen Zielen mit der TN unattraktiv werden. Mögliche Einsparungen beim Umfang des motorisierten Individualverkehrs (MIV) würden dadurch kompensiert werden oder aber der MIV würde sogar noch zunehmen. Wie bereits dargestellt, wäre die TN für die heutigen S10 – Nutzer wegen des ganz anderen Fahrweges und der vielen fehlenden Haltestellen keine Alternative!  Auch die Nutzung des geplanten Bahn-Zubringerbusses R10, der die meisten Haltestellen des heutigen S10 anfahren soll, wäre unattraktiv, denn weitere Umstiege wären erforderlich.

                                                                                                                                              4

Die stärksten Linien sollen durch die Bahn ersetzt werden, welche nicht komfortabler und im Vergleich zur S10 nur auf den ersten Blick schneller wäre.        

Ob – wie im Planungsszenario unterstellt – tatsächlich die meisten Nutzer der Busverbindungen auf die Bahn umsteigen, nämlich 2.190 Fahrgäste/ÖPNV-Umsteiger pro Tag gewonnen werden können, ist mehr als fraglich, zumal die geplante R10-Linie (ab Büren als R11) parallel zur TN ebenfalls zum Hbf OS führe.

Eine nennenswerte Zahl von Umstiegen vom Auto auf die Bahn kann in Anbetracht der dargestellten Planungen auch deshalb nicht angenommen werden, weil an den

Bahnhöfen der TN keine oder nur sehr wenige P & R – Plätze vorgesehen und wenn überhaupt, auch nur in sehr geringem Umfang realisierbar sind. Die in der SpU angenommene Zahl der Umsteiger vom MIV auf die TN in der Größenordnung 2.600 muss daher als mehr als unrealistisch bezeichnet werden. 

Zukünftige Strukturerweiterungen oder -verbesserungen als Fahrgastpotential anzunehmen, ist zunächst einmal Spekulation. Gewerbliche Erweiterungen müssten in

Bahnnähe entstehen, um für die TN potenziell überhaupt relevant zu sein. 940 TN-Nutzer

zu unterstellen, halten wir deshalb für fragwürdig, besonders in dieser Größenordnung. Geeignet allerdings dafür, den Nutzen-Kosten-Indikator über den erforderlichen Schwellenwert 1 zu heben.

Beförderungszeiten

Laut SpU/Seiten 15/16:       S10    Westerkappeln – OS-Neumarkt    26 min.

                                                R11                                                              36 min.

                                                 TN                                    OS-Hbf               17 min.

Durch den evtl. Vorlauf (Wohnort – Westerkappeln/Bahnhof) und oftmals weitere Umstiege in Osnabrück (Altstadtbahnhof oder Hbf) verlängern sich die Fahrzeiten zum eigenen Ziel ganz erheblich. Erreiche ich beispielsweise mit der TN den OS-Hbf auch in 17 min., so bin ich erst nach einem ca. 15-minütigen Fußweg am Neumarkt. Die zusätzliche Zeit mit dem Stadtbus, beispielsweise zu einem Arbeitsplatz z.B. in den östlichen oder südlichen Stadtteilen Osnabrücks, beträgt bei Benutzung der TN ab OS-Hbf incl. Umstieg und Wartezeit ca. 30 min, also von Westerkappeln 45 min. Zu den genannten Fahrtzeiten bleibt festzustellen, dass in der SpU erstens unterschiedene Haltestellen miteinander verglichen werden und zweitens nicht vorhandenen Zeitvorteile der TN  vorgeschoben  werden.

Reduzierung PKW-km/Verringerung von Emissionen und Kosten/NKI

Eingang in den Nutzen-Kosten-Indikator (NKI) finden auf der volkswirtschaftlichen Nutzen-Seite auch

  • eingesparte PKW-km,
  • die daraus resultierende Verringerung von Auto-Abgasen
  • die Minderung von PKW- und möglichen Unfallkosten

Der methodische Ansatz:

Eingesparte Km-Zahl,  verminderte PKW-Kosten und statistische Unfallkosten sind direkt abhängig von der Zahl der MIV-Umsteiger (Motorisierter Individualverkehr)

Je höher die Zahl der MIV-Umsteiger, desto mehr Abgas-Emissionen, PKW-Kosten und Unfallkosten werden eingespart.

Jeder dieser Faktoren wird getrennt bewertet, aber auch getrennt auf der Nutzen-Seite

des NKI verbucht.  Ist jedoch die Zahl der MIV-Umsteiger zu hoch angesetzt, sind die „Folgefaktoren“ automatisch auch zu hoch.

Die Systematik dieses Verfahrens ermöglicht es, den NKI maßgeblich zu beeinflussen und ihn trotz widriger Voraussetzungen über den Schwellenwert 1 heben!

Zusammenfassung

Für das Fahrgastpotential der TN ist nicht die Gesamteinwohnerzahl der betroffenen Gemeinden heranzuziehen, sondern wegen der ländlichen Struktur der Region nur die von der TN tangierten Orte/Ortsteile . Denn nur für diese Bewohner ist die TN überhaupt eine Option. Auch Arbeitsplätze in Gewerbegebieten liegen häufig von der TN zu weit entfernt.

Berufspendler werden nur in geringem Umfang die TN nutzen, da ihre Zielorientierung oftmals weit von der Streckenführung  der TN  abweicht, womit bei ihrer Nutzung deutlich Zeit intensivere Fahrten verbunden wären. Schüler werden nach wie vor weitgehend mit Bussen befördert.

Umsteiger aus dem ÖPNV (Busse) und dem MIV sind aus den gleichen Gründen in erheblich geringerem Umfang zu erwarten, als in der Spiekermann-Untersuchung angenommen.

Zeitvorteile sind mit der TN nicht vorhanden. Im Gegenteil verlängern sich die Fahrtzeiten zu den eigenen Zielen in der Regel erheblich.

Der in der Untersuchung errechnete volkswirtschaftliche Nutzen kann aus genannten Gründen nicht erreicht werden. Dem entgegen stehen auch die Reaktivierungskosten von mindestens 35 Mio. €. Im Saldo wird der Nutzen-Kosten-Indikator (NKI) daher absehbar unter dem Schwellenwert 1 sein, womit die Reaktivierung der TN nicht förderungsfähig ist und die TN keinen Eingang in den Verkehrswege-Bedarfsplan für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) des Landes NRW finden kann und darf.

Was spricht gegen die Reaktivierung der Tecklenburger Nordbahn ?

Die Tecklenburger Nordbahn (TN) soll auf der Strecke Recke-Mettingen-Westerkappeln-Lotte-Osnabrück reaktiviert werden. Es wird 8 Haltestellen geben, eine davon in Westerkappeln, sowie in Osnabrück der Hasetorbahnhof und der Hauptbahnhof.

Die Buslinien S10 (täglich rund 1.250 Fahrgäste) und R11 (über 2.000 Fahrgäste) werden eingestellt. Dafür soll ein sogenannter Zubringerbus die Bahn mit Fahrgästen versorgen. Von Westerkappeln bis zum Hbf OS entfallen rund 20 Haltestellen und in Westerkappeln allein deren 5. Und können Pendler die Haltestellen der Zubringerbusse für das Erreichen ihrer Ziele nutzen, benötigen sie keine Bahn.

Damit das Projekt TN überhaupt Eingang in den Verkehrswege-Bedarfsplan für den öffentlichen Personennahverkehr(ÖPNV) des Landes NRW finden kann, sind rund 5.600 tägliche Fahrgäste erforderlich (Berechnung des Nutzen-Kosten-Indikators). Diese Zahl ist unrealistisch.

Die Reaktivierungskosten der TN belaufen sich lt. Gutachten auf rund 35 Mio. €, was jedoch lediglich als Prognose betrachtet werden kann. Der Zuschussbedarf der bisherigen Buslinien aus öffentlichen Mitteln liegt zur Zeit bei rund 1 Mio. € pro Jahr. Ca. 3 Mio. € würde dagegen die Bahn bei 5.600 Fahrgästen zusätzlich an Steuergeldern kosten. Wird diese Zahl nicht erreicht, was sehr wahrscheinlich ist, steigt der Zuschuss an, je weniger Menschen die Bahn nutzen (Defizitausgleich). Der Bund der Steuerzahler hat bereits 2011 in seinem Schwarzbuch auf die Steuerverschwendung bei diesem Projekt hingewiesen.

Wegen der Einstellung der bisherigen Buslinien werden viele ihrer bisherigen Nutzer auf die Bahn umsteigen müssen, aber wegen des Entfallens vieler Haltestellen bei Weitem nicht alle. Ersteinmal muss der Bahnhof in Westerkappeln überhaupt erreicht werden. Und wegen der breitgefächerten Zielorientierung in die verschiedenen Bereiche Osnabrücks und ihrer Randgebiete wäre die TN mit nur 2 Haltepunkte in OS für viele Pendler wenig attraktiv, denn das Umsteigen in Stadtbusse wäre umständlich und zeitintensiv.

Auswirkungen der TN auf die Gemeinde und deren Einwohner

Die Nachteile der TN, die Risiken und Gefahren, wie sie auf die Einwohner der Gemeinde zukommen werden. Mit der Nordbahn erwarten wir in Westerkappeln

• Behinderungen und Verkehrsstaus an 7 Bahnübergängen innerorts, dadurch erhöhte Abgasemissionen, auch durch die Dieselloks.

• Gefahren an Bahnübergängen, besonders in Nähe von Schulen, Kindertagesstätten
und Sportstätten,

• bei naher Bebauung an der Trasse Lärmbelastung, Erschütterungen und auf Dauer Gesundheitsrisiken (Lärmschutz sei Sache der Anlieger!)

• Bereits jetzt stark belastete durch Wohngebiete führende Straßen (z.B. Hanfriedenstraße und Am Königsteich) werden als Ausweichwege dienen.

• Wegen der Schließung des Bahnübergangs Gartenmoorweg/Sandstraße, dem 2. Kindergarten Am Königsteich und der unübersichtliche Kurve mit Engpass nahe der Osnabrücker Straße wird es Am Königsteich zu den Hauptzeiten mit Sicherheit zum Verkehrschaos kommen. Eine Ampelanlage wird wenig helfen.

• zusätzliche Belastung von Ausweichwegen außerorts, die nicht alle
für Begegnungsverkehr, Fußgänger und Radfahrer ausgebaut sind
(geteerte landwirtschaftliche Wege)

• ein Bahnübergang in Westerkappeln liegt zudem in der
Bedarfsumleitung für die A1 aus Richtung Bremen (ab BAB-
Abfahrt Bramsche)

• Schließung von Übergängen außerhalb des Ortes mit
Einschränkungen für neue und ältere Wohngebiete

• hohe Zuggeschwindigkeit von bis zu 80 km/h innerorts und bis zu
100 km/h außerhalb

• 64 Ortsdurchfahrten täglich von 6.00 bis 22.00 Uhr (32 mal in jede
Richtung, also 4 Züge pro Stunde)

• Einschränkung der Lebensqualität

• Erhebliche Wertminderungen der an der Bahn gelegenen
Grundstücke und Immobilien, diese werden kaum mehr marktfähig
sein (Private Altersvorsorge!).

• Und erklärt man den Bürgern beispielsweise die Reisewege mit der TN hin zu ihren Zielen, antwortet jeder: „Das macht doch keiner!“

Der Arbeitskreis „Bus-statt-Bahn“ hat allein in Teilen des Westerkappelner Ortskerns 1.536 Unterschriften gegen die TN gesammelt. Zudem ergab eine Meinungsumfrage, dass von 633 wahlberechtigten Einwohnern 482 das Auto nicht für die Bahn stehen lassen würden und 599 keine Zeitersparnis durch die Bahn sahen.

Radschnellweg statt Bahnverkehr

Bürgergemeinschaft rüstet sich für Kommunalwahl

Sonntag, 05. Jul. 2020 – 16:27 Uhr
von Frank Klausmeyer

Die Bürgergemeinschaft Westerkappeln will sich nach der Kommunalwahl für die Umsetzung eines Mobilitätskonzeptes starkmachen. Eine Reaktivierung der Tecklenburger Nordbahn spielt dabei keine Rolle. Diese lehnt die Wählergemeinschaft weiter entschieden ab. Foto: Holger Jacoby/Nordwestbahn

Wenn es nach der Bürgergemeinschaft geht, soll die Trasse der Tecklenburger Nordbahn zum Fahrradschnellweg umgebaut werden.

Wenn es nach der Bürgergemeinschaft geht, soll die Trasse der Tecklenburger Nordbahn zum Fahrradschnellweg umgebaut werden.

In der Gaststätte Rieskamp hat sich die BGW jetzt getroffen, um die Kandidaten für die Gemeinderatswahl am 13. September zu nominieren und über die Themen zu diskutieren, die Schwerpunkte der kommunalpolitischen Arbeit sein sollen. „Schön, mal wieder in einem angenehmen Ambiente zusammen sitzen zu können“, sagte der Vorsitzende Bernd Fischer bei seiner Begrüßung mit Hinweis auf die Einschränkungen durch die Corona-Krise.

Nach der Erörterung der aktuellen kommunalpolitischen Themen und den Anträgen der Ratsfraktion der Bürgergemeinschaft stand laut Mitteilung die Kommunalwahl auf der Tagesordnung. Die BGW schickt in diesem Jahr keinen eigenen Kandidaten in das Rennen um das Bürgermeisteramt. Vor sechs Jahren hatte sich der Fraktionsvorsitzende Jürgen Schulte selbst für den Chefsessel im Rathaus beworben und dabei mit 12,3 Prozent durchaus einen Achtungserfolg erzielt. „Aus unserem Selbstverständnis als unabhängige Wählergemeinschaft werden wir aber auch keinen anderen Kandidaten unterstützen“, bekräftigte Schulte frühere Aussagen.Anzeige

Im Weiteren informierte er laut Mitteilung über die Entwicklung in der UWG Kreis Steinfurt, in der die Bürgergemeinschaft auch Mitglied ist. Die Kreis-UWG unterstützt den parteilosen und unabhängigen Landratskandidaten Dr. Martin Sommer. Bei der Kreistagswahl tritt die Kreis-UWG zum zweiten Mal nach 2014 an; für sie kandidiert Jürgen Schulte im Wahlkreis Westerkappeln/Ibbenbüren.

Bei der Gemeinderatswahl vor sechs Jahren holte die BGW 8,8 Prozent der Stimmen und damit zwei Mandate. Neben Schulte ist Bernd Fischer Mitglied des Rates. Als Schwerpunkte der kommunalpolitischen Arbeit will sich die Bürgergemeinschaft in der nächsten Wahlperiode im Rahmen eines Mobilitätskonzeptes für einen Umbau der jetzigen Trasse der Tecklenburger Nordbahn zu einem Fahrradschnellweg engagieren. Weiterhin will sie den Aufbau des Carsharings gemeinsam mit den Osnabrücker Stadtwerken in Westerkappeln voranbringen und sich für vergünstigte Preise im Busnahverkehr – beispielsweise durch die Einführung eines 365-Euro-Jahrestickets – einsetzen.

Zudem will die Bürgergemeinschaft nach eigenen Angaben ein Konzept zur Stärkung der Jugendarbeit in Westerkappeln vorlegen, weil in den vergangenen sechs Jahren in diesem Bereich „so gut wie nichts passiert ist“, erklärte Schulte. In Abstimmung mit der Stabsstelle Sozialplanung beim Kreis Steinfurt solle überdies eine kommunale Pflegeplanung in der Gemeinde Westerkappeln vorangebracht werden. Dabei dürfe es nicht nur um Altenpflege gehen, sondern auch um ein attraktives Angebot für Senioren im Ort.

Nach Auffassung der Bürgergemeinschaft sind Wohnbau- und Gewerbeflächenausweisung zurzeit ein eklatanter Mangel, den es zu beseitigen gilt. Und „last but not least“ liege die Ortskernbelebung der Bürgergemeinschaft sehr am Herzen, so Schulte.

Die BGW hat wieder alle 13 Wahlkreise mit Direktkandidaten besetzt. Da es bei der Kommunalwahl keine Sperrklausel von fünf Prozent gibt, dürfte einem Wiedereinzug der Bürgergemeinschaft in den Gemeinderat nicht viel im Wege stehen. Aussichtsreichster Bewerber ist wieder Jürgen Schulte, der bei der Versammlung der BGW auf Platz 1 der Reserveliste gewählt wurde. Auf Platz 2 befindet sich Sarioscha Butzke, der Vorsitzende des THC Westerkappeln. Auf Platz 3 wurde Bernd Fischer gewählt.

Die bürgergemeinschaft Westerkappeln

Seit über 40 Jahren ist die bürgergemeinschaft Westerkappeln fester Bestandteil der kommunalpolitischen Landschaft in der Gemeinde Westerkappeln. Wir sind ein Zusammenschluss von (partei-) unabhängigen Bürgerinnen und Bürgern, die sich an der politischen Willensbildung in ihrer Heimatgemeinde beteiligen wollen. Seit der ersten Kommunalwahl nach ihrer Gründung ist die bürgergemeinschaft mit einer Fraktion im Rat der Gemeinde vertreten.

Die bürgergemeinschaft ist ein im Vereinsregister beim Amtsgericht Tecklenburg eingetragener Verein (bürgergemeinschaft Westerkappeln – Freie Wähler – UWG).

Wer sich in der Westerkappelner Kommunalpolitik engagieren möchte oder einfach nur interessiert ist, bei uns ist (fast) jede/jeder willkommen, die Mitgliedschaft ist beitragsfrei.

Haushalt 2020

bürgergemeinschaft                            

Westerkappeln

-Ratsfraktion-

Anmerkungen zum Haushaltsentwurf 2020

-Es gilt das gesprochene Wort-

Frau Bürgermeisterin, meine Damen und Herren !

Frau Bürgermeisterin, in ihrer Einbringungsrede zum Haushalt 2020 am 12.12.2019 haben sie auf die vergangenen fünf Jahre zurückgeblickt und die Entwicklung unserer Gemeinde dargestellt. Dabei kann der Eindruck entstehen, all das wäre ihrer Initiative und Kreativität zu verdanken. Gestatten sie uns daher, einige Punkte aus unserer Sicht darzustellen.

Verbrauchermärkte

Fangen wir an mit den Verbrauchermärkten. Neu hinzugekommen sind lediglich, und das begrüßen wir ausdrücklich, ein Drogeriemarkt und ein Textildiscounter, die anderen sind lediglich „umgezogen“. Das war aber bereits vor ihrer Wahl beschlossen und erledigt. Die von ihnen als „Abrundung“ dargestellte Eröffnung des „Cappeln-Carres“ ist für viele Bürgerinnen und Bürger sicherlich eine willkommene Einkaufsmöglichkeit. Alles an einem Ort, das kommt den Menschen ohne Zeit entgegen und wenn sie doch etwas Zeit haben, können sie da sogar noch einen Kaffee trinken.

Ortskern

Was sie allerdings dabei vergessen zu erwähnen, sind die Auswirkungen auf den Ortskern. Katja Otte, die Vorsitzende des Kappelner Bandes, hat es in ihrer Begrüßungsrede beim Neujahrsempfang auf den Punkt gebracht, als sie sagte, sie schäme sich, weil man im Ortskern nicht einmal mehr ein Brot kaufen kann. Die letzte Bäckerei aus dem Ortskern ist jetzt auch im „Cappeln-Carre“. Auf Grund unserer Initiative wurde für den Ortskern ein Bebauungsplanverfahren in Gang gesetzt, verbunden mit einer Veränderungssperre. Dadurch gibt es wenigstens die Möglichkeit, den leblosen Ortskern mit Reanimationsmaßnahmen zu überziehen. Wenn es der Fraktionsvorsitzende der CDU zu bestimmen gehabt hätte, gäbe es keinen Bebauungsplan Ortskern und es wäre in den leerstehenden Geschäften „dringend benötigter Wohnraum“ entstanden.

Das Kappelner Band hat 40.000 € beantragt für Maßnahmen und Veranstaltungen im Ortskern und dieser Betrag findet sich auch im Haushalt wieder. Hoffentlich kommen diese 40.000 € nicht fünf Jahren zu spät !

Wohnbebauung

Im Baugebiet Gartenmoorweg werden in diesem Jahr die letzten Baugrundstücke verkauft. Damit verfügt die Gemeinde über kein Bauland mehr, mit dem sie junge Familien nach Westerkappeln locken kann. Demografisch gesehen ist das mehr als schlecht, zumal es mehr als genug Bewerberinnen und Bewerber gibt. Seit über fünf Jahren sieht man keinerlei Bemühungen, neue Baugebiete auszuweisen.

Gewerbegebiete

Ich glaube, dieses sind die sechsten Anmerkungen zum Haushalt in Folge, in denen wir die fehlende Ausweisung neuer Gewerbegebiete beanstanden. Auch von anderen Institutionen wird diese unterlassene Einnahmeverbesserung bemängelt und auch in den Vorberichten ihrer letzten Haushalte schreiben sie es selbst. Allein, wir sehen keine ernsthaften Bemühungen, den Mangel abzustellen. Nach Jahren der Untätigkeit wurde eine Potentialanalyse angekündigt, von der wir bis heute auch nichts mehr gehört haben. Nunmehr soll eine Regionalpotentialanalyse zusammen mit den anderen fünf Kohlekommunen geben. Das ist sicherlich ganz vernünftig, um den Strukturwandel nach dem Kohleausstieg zu bewältigen, eine Aufgabe, der sich die Region stellen muss. Wenn Nachfolgelösungen für die großen Flächen der RAG gefunden werden, können davon auch Westerkappelner Bürgerinnen und Bürger profitieren, weil dort neue Arbeitsplätze entstehen. Das entbindet uns aber nicht von der Verpflichtung, Gewerbegebiete in Westerkappeln zu schaffen. Uns ist auch bewusst, dass das nicht einfach ist, auf Grund von Überschwemmungsgebieten, Natur- und Landschaftsschutz, aber nach fünf Jahren sollte es auch bei schwierigen Problemen Lösungsansätze geben.

Rettungswache, Feuerwehrgerätehaus

Beeindruckend war in dieser Wahlperiode der Auftritt der Freiwilligen Feuerwehr im Ratssaal im letzten Spätsommer. Der Unmut ist aber auch verständlich. Es werden Grundstücke gekauft auf denen eine Rettungswache des Kreises und endlich ein neues Feuerwehrgerätehaus gebaut werden sollen. Die Inbetriebnahme der Rettungswache steht in diesem Frühjahr an, für das Feuerwehrgerätehaus gibt es nicht einmal eine Planung, wie fühlt sich da die Feuerwehrfrau und der Feuerwehrmann ? Schön, dass diese Maßnahme nun priorisiert wird.

Wir begrüßen es übrigens sehr, dass auch der Ortsverein des DRK im Auge behalten werden soll, insbesondere vor dem Hintergrund der Diskussion über gemeindeeigene Liegenschaften, die abgängig zu sein scheinen. Das DRK verfügt über einen Fahrzeugpark, der über das Gemeindegebiet verteilt ist. Eine zentrale Unterbringung und auch angemessene Räumlichkeiten für die ehrenamtlich tätigen Rettungskräfte werden wir auf der Agenda haben.

Schulen

Bildung ist ein wichtiges Gut, deshalb stehen wir auch voll und ganz hinter den Baumaßnahmen im Schulzentrum. Um diesen, doch länger währenden Prozess zu begleiten, wurde eine projektbegleitende Arbeitsgruppe eingerichtet. Dieses Gremium tagte auch sechs mal und es wurde, so unser Empfinden, angeregt und konstruktiv diskutiert. Letztmalig wurde zum 04.02.2019 zur Sitzung eingeladen. Anfang August teilte uns der Kämmerer als Ständiger Vertreter der im Urlaub befindlichen Bürgermeisterin an einem Freitagnachmittag mit, dass sich die Kosten für die Baumaßnahme Grundschule von 2,7 auf 4,5 Millionen Euro erhöht hätten. Abgesehen von diesem finanziellen Desaster stellt sich uns die Frage, warum hat man die projektbegleitende Arbeitsgruppe nicht zwischenzeitlich über die Kostenentwicklung informiert, denn so etwas entsteht ja nicht von Donnerstag auf Freitag. Die Frage, wo die 1,8 Mio. € geblieben sind, wurde bisher nur teilweise beantwortet. 500.000 € beruhen auf dem Fehler, dass man diesen Betrag für den Keller herausgerechnet hat, weil der nicht gebaut wird, ohne die Kosten vorher für den Keller zu kalkulieren. Für den Rest gibt es bisher keine Antwort. Nochmal zu der Arbeitsgruppe, deren letzte Sitzung sich in der nächsten Woche zum ersten Mal jährt. Nach Ansicht des CDU-Fraktionsvorsitzenden, der selbst zwei Mitglieder in diesen Kreis entsandt hat, liegt viel des Schiefgelaufenen daran, dass sich die Arbeitsgruppe mit „Nebensächlichkeiten“ beschäftigt habe. So z. B. mit den Aufenthalts- und Umkleideräumlichkeiten der Reinigungskräfte. Da fragt man sich doch, in welcher Welt manche Leute leben, die die Arbeitsbedingungen von nichtbeamteten und überwiegend weiblichen Beschäftigten als „Nebensächlichkeiten“ abtun.

Bei der Baumaßnahme Gesamtschule hoffen wir, dass die grobe Kostenschätzung von 2.8 Mio. € auch einigermaßen den realen Kosten entspricht. So wichtig Bildung für unsere Kinder auch ist, mit den Abschreibungen für diese Investitionen belasten wir die nachfolgenden Generationen.

Verkehr

Wir begrüßen es, dass in diesem Jahr die Fortschreibung des Verkehrsentwicklungsplanes realisiert werden soll. Besser gesagt, wir hoffen es, nachdem wir das jahrelang gebetsmühlenartig immer wieder beantragt haben. Übrigens halten wir das Argument mit dem Warten bis zur Entscheidung über die Reaktivierung der Tecklenburger Nordbahn für wenig stichhaltig. Belastbare Zahlen über die Auswirkung dieser fragwürdigen Reaktivierung gibt es erst nach der eventuellen Reaktivierung. Nach der Entscheidung vor der Realisierung sind alles reine Planrechnungen und die kann der Fachmann auch heute schon erledigen.

Frau Bürgermeisterin, meine Damen und Herren, die bürgergemeinschaft Westerkappeln stimmt der Haushaltssatzung und dem Stellenplan der Gemeinde Westerkappeln für das Jahr 2020 zu und wir bedanken uns bei ihnen, den anderen Fraktionen und der Verwaltung für die Zusammenarbeit und bei der Presse für die Berichterstattung.

bürgergemeinschaft Westerkappeln -Ratsfraktio

Die Ratsfraktion

Jürgen Schulte, Fraktionssprecher,
Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss,
stellv. Vorsitzender Bau- und Tiefbauausschuss, Wahlausschuss
Bernd Fischer, stellv. Fraktionssprecher,
Rechnungsprüfungsausschuss,
Wahlprüfungsausschuss,
Schulzweckverband Lotte-Westerkappeln
Sarioscha Butzke,
Ausschuss für Jugend, Sport, Kultur, Soziales und Senioren
Wilhelm Miete,
Ausschuss für Umwelt, Energie und Landwirtschaft

Norbert Schulte,
Schulausschuss

Impressum/Kontakt

bürgergemeinschaft Westerkappeln

Goedekingstr. 6

49492 Westerkappeln

Vorsitzender: Sarioscha Butzke

Tel.: 0174/3374670

2. Vorsitzender: Bernd Fischer,

Tel.: 05456/932657

 

Geschäftsführer: Jürgen Schulte,

Tel.: 05404/6305

E-Mail: bg.westerappeln@gmail.com

Satzung

§ 1 Name, Sitz, Eintragung, Geschäftsjahr

(1) Der Verein trägt den Namen „bürgergemeinschaft Westerkappeln-Freie Wähler-UWG.

(2) Er hat seinen Sitz in 49492 Westerkappeln.

(3) Er ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht in 49545 Tecklenburg eingetragen.

(4) Geschäftsjahr ist ds Kalenderjahr.

§ 2 Vereinszweck

(1) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung (§§ 51 ff) in der jeweils gültigen Fassung. Zweck des Vereins ist die Beteiligung an der Gestaltung des öffentlichen Lebens durch Teilnahme an den Wahlen im Kreis und in der Gemeinde.

(2) Der Satzungszweck verfolgt das Ziel, im Interesse der Bürger Einfluss auf die kommunalpolitische Arbeit zu nehmen und insbesondere unabhängigen und parteifreien Wahlbewerbern die Möglichkeit zur Kandidatur zu vermitteln. Er verfolgt seine Ziele im Rahmen des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland.

(3)Der Verein ist, bedingt durch seinen Vereinszweck, darauf ausgerichtet, stets Mitglieder hinzuzugewinnen, um eine breite Basis innerhalb der Bevölkerung zu erreichen und hierdurch die kommunalpolitische Arbeit nachhaltig zu fördern.

§ 3 Selbstlosigkeit

(1) Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

(2) Die Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder des Vereins dürfen in ihrer Eigenschaft als Mitglieder keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins erhalten.

(3) Die Mitglieder dürfen bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins keine Anteile des Vereinsvermögens erhalten.

(4) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden.

§ 4 Mitgliedschaft

(1) Mitglied des Vereins kann jede natürliche und juristische Person werden, die seine Ziele unterstützt, die Satzung anerkennt, die bürgerlichen Ehrenrechte besitzt und keiner politischen Partei angehört.

(2) Über den Antrag auf Aufnahme in den Verein entscheidet der Vorstand. Die Beitrittserklärung ist schriftlich vorzulegen – der Eintritt wird mit der Aushändigung eine schriftlichen Aufnahmeerklärung wirksam.

(3) Ein Aufnahmeanspruch besteht nicht – die Ablehnung durch den Vorstand ist nicht anfechtbar.

(4) Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss oder Tod.

(5) Der Austritt eines Mitglieds ist nur zum Ende eines Kalenderjahres möglich. Er erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorsitzenden unter Einhaltung einer Frist von vier Wochen,

(6) Wenn ein Mitglied gegen die Ziele und Interessen des Verein schwer verstoßen hat oder bei Nichtzahlung des Mitgliedsbeitrages trotz einmaliger Mahnung, kann es durch den Vorstand mit sofortiger Wirkung ausgeschlossen werden. Dem Mitglied muss vor der Beschlussfassung Gelegenheit zur Rechtfertigung bzw. Stellungnahme gegeben werden. Gegen den Ausschließungsbeschluss kann innerhalb einer Frist von zehn Tagen nach Mitteilung des Ausschlusses Berufung eingelegt werden, über die die nächste Mitgliederversammlung entscheidet.

§ 5 Beiträge, finanzielle Mittel

(1) Die Mitglieder zahlen Beiträge nach Maßgabe eines Beschlusses der Mitgliederversammlung. Zur Festlegung der Beitragshöhe und -fälligkeit ist eine einfache Mehrheit der in Mitgliederversammlung anwesenden stimmberechtigten Vereinsmitglieder erforderlich.

(2) Die Mittel zur Erreichung des Vereinszwecks können weiterhin durch Spenden aufgebracht werden.

§ 6 Organe des Vereins

Organe des Vereins sind

a) der Vorstand im Sinne des § 26 BGB,

b) die Vorstandschaft, bestehend aus dem Vorstand und drei Beisitzern (Vereinsmitglieder, die ein Ratsmandat innehaben, sind dadurch Beisitzer, sofern sie nicht dem Vorstand angehören),

c) die Mitgliederversammlung.

§ 7 Der Vorstand

(1) Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Geschäftsführer. Sie bilden den Vorstand im Sinne des § 26 BGB. Geschäftsführer im Sinne dieser Satzung ist das dritte Vorstandsmitglied, das zugleich Kassenwart und Schriftführer ist.

(2) Der Vorstand vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich. Je zwei Vorstandsmitglieder sind gemeinsam vertretungsberechtigt.

(3) Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von zwei Jahren gewählt. Die Wiederwahl der Vorstandsmitglieder ist möglich. Der Vorsitzende wird von der Mitgliederversammlung in einem besonderen Wahlgang bestimmt. Die jeweils amtierenden Vorstandsmitglieder bleiben nach Ablauf ihrer Amtszeit im Amt, bis Nachfolger gewählt sind.

(4) Dem Vorstand obliegt die Führung der laufenden Geschäfte des Vereins. Er hat insbesondere folgende Aufgaben:

a) Verwaltung des Vereinsvermögens,

b) Ablegung eines Rechenschaftsberichts,

c) die Vereinsbeschlüsse auszuführen.

(5) Der Vorstand übt seine Tätigkeit ehrenamtlich aus.

(6) Vorstandssitzungen finden jährlich mindestens einmal statt. Die Einladung zur Vorstandssitzung erfolgt durch den Vorsitzenden schriftlich unter Einhaltung einer Frist von fünf Tagen.

(7) Der Vorstand fasst seine Beschlüsse mit einfacher Mehrheit.

(8) Beschlüsse des Vorstands können bei Eilbedürftigkeit auch schriftlich oder fernmündlich gefasst werden, wenn alle Vorstandsmitglieder ihre Zustimmung zu diesem Verfahren schriftlich oder fernmündlich erklären. Schriftlich oder fernmündlich gefasste Vorstandsbeschlüsse sind schriftlich niederzulegen und von alle Vorstandmitgliedern zu unterzeichnen.

(9) Das Amt eines Mitgliedes im Vorstand endet mit dem Ausscheiden aus dem Verein.

(10) Verschiedene Vorstandsämter können nicht in einer Person vereinigt werden.

§ 8 Die Vorstandschaft

(1) Die Vorstandschaft besteht aus den drei Mitgliedern des Vorstandes und aus drei Beisitzern.

(2) Die Beisitzer werden von er Mitgliederversammlung gewählt. Sie sind ehrenamtlich tätig. Ihre Amtszeit beträgt zwei Jahre.

(3) Aus den Beisitzern wird per einfacher Mehrheit der Vorstandschaft ein Vertreter des Geschäftsführers berufen.

(4) Die Vorstandschaft hat insbesondere folgende Aufgaben:

a) im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten des Vereins der Mitgliederversammlung Vorschläge für zu realisierende Projekte zu unterbreiten,

b) Vereinsbeschlüsse auszuführen.

(5) Sitzungen der Vorstandschaft finden mindestens einmal im Jahr statt. Die Einladung erfolgt durch den Vorsitzenden schriftlich unter Einhaltung einer Ladungsfrist von fünf Tagen.

(6) Die Vorstandschaft fasst ihre Beschlüsse mit einfacher Mehrheit. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt.

(7) Die Beschlüsse sind schriftlich zu protokollieren und vom Vorsitzenden zu unterzeichnen.

§ 9 Mitgliederversammlung

(1) Die Mitgliederversammlung ist einmal jährlich einzuberufen. Die Leitung der Mitgliederversammlung obliegt dem Vorsitzenden, bei seiner Verhinderung nachfolgend durch den stellvertretenden Vorsitzenden/dem Geschäftsführer.

(2) Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist einzuberufen, wenn es das Vereinsinteresse erfordert oder wenn die Einberufung von einem Viertel der Vereinsmitglieder schriftlich und unter Angabe des Zwecks und der Gründe verlangt wird.

(3) Die Einberufung der Mitgliederversammlung erfolgt schriftlich durch den Vorstand unter Wahrung einer Einladungsfrist von mindestens einer Woche bei gleichzeitiger Bekanntgabe der Tagesordnung. Die Frist beginnt mit dem auf die Absendung des Einladungsschreibens folgenden Tag. Es gilt das Datum des Poststempels. Das Einladungsschreiben gilt den Vereinsmitglied als zugegangen, wenn es an die letzte vom Mitglied des Vereins schriftlich bekannt gegebene Adresse gerichtet ist.

(4) Durch Beschluss der Mitgliederversammlung kann die vom Vorstand festgelegte Tagesordnung geändert und ergänzt werden.

(5) Die Mitgliederversammlung als das oberste beschlussfassende Vereinsorgan ist grundsätzlich für alle Aufgaben zuständig, sofern bestimmte Aufgaben gemäß dieser Satzung nicht einem anderen Vereinsorgan übertragen wurden. Ihr sind insbesondere die Jahresrechnung und der Jahresbericht zur Beschlussfassung über die Genehmigung und Entlastung des Vorstandes schriftlich vorzulegen. Sie bestellt zwei Rechnungsprüfer, die weder dem Vorstand noch einem vom Vorstand berufenen Gremium angehören und auch nicht Angestellte des Vereins sein dürfen, um die Buchführung einschließlich Jahresabschluss zu prüfen und über das Ergebnis vor der Mitgliederversammlung zu berichten. Die Mitgliederversammlung entscheidet z. B. auch über

a) Aufgaben des Vereins,

b)An- und Verkauf von Grundbesitz,

c) Beteiligung an Gesellschaften,

d) Aufnahme von Darlehen ab 500,- Euro,

e) Genehmigung alle Geschäftsordnungen für den Vereinsbereich,

f) Mitgliedsbeiträge,

g) Beitragsbefreiung,

h) Satzungsänderungen,

i) Auflösung des Vereins.

(6) Jede satzungsmäßig einberufene Mitgliederversammlung wird als beschlussfähig anerkannt ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Vereinsmitglieder. Jedes Mitglied hat eine Stimmen. Es wird durch Handzeichen abgestimmt. Auf Antrag eines Mitglieds muss geheim abgestimmt werden. Stimmenthaltungen gelten als ungültige Stimmen.

(7) Die Mitgliederversammlung fasst ihre Beschlüsse mit einfacher Mehrheit. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt.

§ 10 Satzungsänderung

Für Satzungsänderungen ist eine Dreiviertelmehrheit der erschienenen Vereinsmitglieder erforderlich. Über Satzungsänderungen kann in der Mitgliederversammlung nur abgestimmt werden, wenn auf diesen Tagesordnungspunkt bereits in der Einladung zur Mitgliederversammlung hingewiesen wurde und der Einladung sowohl der bisherige als auch der vorgesehene neue Satzungstext beigefügt worden waren.

§ 11 Zweckänderung

Für Änderungen des Zwecks des Vereins (§ 2 der Satzung) ist die Zustimmung aller Mitglieder des Vereins erforderlich. Die Zustimmung der nicht erschienenen Mitglieder muss schriftlich erfolgen.

§ 12 Beurkundung von Beschlüssen

Die in Vorstands- und Vorstandschaftssitzungen und in Mitgliederversammlungen gefassten Beschlüsse sind schriftlich niederzulegen und vom Vorsitzenden und vom Geschäftsführer zu unterzeichnen.

§ 13 Zugehörigkeit zu Verbänden und zu anderen Vereinen

(1) Der Verein kann Verbänden und anderen Vereinen beitreten, sofern dies mit den satzungsmäßigen Zielen vereinbar ist und sinnvoll erscheint.

(2) Der Vorstand ist berechtigt, über solche Beitritte zu entscheiden und legt der Mitgliederversammlung Rechenschaft ab.

§ 13 Auflösung des Vereins und Vermögensbindung

(1) Für den Beschluss, den Verein aufzulösen, ist eine Vierfünftelmehrheit der in der Mitgliederversammlung anwesenden Mitglieder erforderlich. Der Beschluss kann nur nach rechtzeitiger Ankündigung in der Einladung zur Mitgliederversammlung gefasst werden.

(2) Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an die Ratsfraktion, die es ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.

§ 15 Haftung

(1) Für die aus der Vereinsarbeit entstehenden Schäden und Sachverluste auf den Veranstaltungen und in den Räumen des Vereins haftet dieser nicht.

(2) Haftung für im Namen des Vereins entstandene Verbindlichkeiten sind ausschließlich aus dem Vereinsvermögen zu tilgen.

Westerkappeln, den 11.11.2013